Landes- und Schulranglisten (Schule staatlicher Art)
Eintragung und Erstellung der Landes- und Schulranglisten
Die Erstellung und die Verwendung der Landesranglisten und der Schulranglisten sind mit Beschluss der Landesregierung vom 31. Oktober 2025, Nr. 886 geregelt. Die Landesschuldirektorin legt jährlich mit einem Rundschreiben die Termine für die organisatorischen Maßnahmen zur Einreichung der Gesuche um Eintragung und Neuberechnung der Punkte in den Landes- und Schulranglisten und zur Bildung der Ranglisten fest.
Die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten und für die Neuberechnung der Punkte in der Landesrangliste sind in der Bildungsverwaltung bis zu einer festgelegten Frist mittels E-Mail, per PEC, mit Einschreibebrief mit Rückantwort einzureichen oder persönlich abzugeben.
Hierbei handelt es sich um eine Verfallsfrist. Wer das Ansuchen für die Ranglisten in elektronischer Form mittels E-Mail schickt, muss die Bestimmungen zur digitalen Verwaltung beachten und das
- E-Mail-Postfach bildungsverwaltung@provinz.bz.it oder
- das PEC-Postfach bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it verwenden.
Dem Ansuchen ist die Kopie des Personalausweises beizulegen.
Nach Veröffentlichung der vorläufigen Ranglisten, mit der Möglichkeit innerhalb von 10 Kalendertagen einen Einwand zu erheben, werden die definitiven Ranglisten veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt an der elektronischen Anschlagtafel und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion.
Zeitplan für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten 2026/2027
- Ansuchen um Eintragung: bis 17. Dezember 2025 (= Verfallsfrist),
- Auflösung Vorbehalt: 30. April 2026 (= Verfallsfrist),
- Veröffentlichung vorläufige Ranglisten: ca. Anfang/Mitte Mai 2026 ,
- Einspruchsfrist: 10 Tage ab Veröffentlichung der vorläufigen Ranglisten,
- Veröffentlichung der definitiven Ranglisten: ca. Anfang/Mitte Juni 2026.
Rundschreiben und Formulare für die Ranglisten 2026/2027
In diesem Dokument erfahren Sie die Namen der Sachbearbeiterinnen für die Erstellung der Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2026/2027.
Für die Landesranglisten
Das Rundschreiben Nr. 45/2025 für die Eintragung in die Landesranglisten 2026/2027 wurde am 17.11.2025 veröffentlicht.
Für die Schulranglisten
Das Rundschreiben Nr. 46/2025 für die Eintragung in die Schulranglisten 2026/2027 wurde am 17.11.2025 veröffentlicht.
Rechtsquellen
- Beschluss der Landesregierung vom 31. Oktober 2025, Nr. 886: Landes- und Schulranglisten für die Aufnahme des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen
- Beschluss der Landesregierung vom 29. April 2025, Nr. 285: Aussetzung der Punktevergabe der EDV-Zertifikate
- Landesgesetz vom 12. Dezember 1996, Nr. 24
- Dekret des Ministers für Unterricht, Universität und Forschung vom 10. September 2010, Nr. 249
- Dekret des Präsidenten der Republik vom 14. Februar 2016, Nr. 19: Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschulen (Zugangstitel)
- Ministerialdekret vom 9. Mai 2017, Nr. 259: Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschulen (Zugangstitel)
- Ministerialdekret vom 20.11.2023, Nr. 223
- Ministerialdekret vom 22.12.2020, Nr. 255
- Beschluss der Landesregierung vom 8. November 2016, Nr. 1198: Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschulen
- Beschluss der Landesregierung vom 16. April 2019, Nr. 296: Bestimmungen zu den Wettbewerbsklassen A023/bis und A023/ter (Lehrpersonen für Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund)
- Dekret des Landeshauptmanns vom 28. Jänner 2026, Nr. 1172: Zugangstitel für Lehrpersonen für den Katholischen Religionsunterricht
- Dekret der Landesschuldirektorin vom 18. November 2024 Nr. 20754: Prüfung über die Kenntnis der deutschen oder italienischen Sprache für den Unterricht an deutschen Schulen gemäß Artikel 2 des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 6
Weiterführende Informationen
Landesranglisten
Für unbefristete Arbeitsverträge (Stammrolle) oder befristete Arbeitsverträgen (Supplenzstellen)
Schulranglisten
Für Stellen mit befristetem Arbeitsvertrag (Supplenzstellen)
Sprachprüfung
Informationen zur Sprachprüfung
Ranglisten mit Auslaufcharakter
Für den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages (Aufnahme in die Stammrolle)