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Landes- und Schulranglisten (Schule staatlicher Art)

Eintragung und Erstellung der Landes- und Schulranglisten

Die Erstellung und die Verwendung der Landesranglisten und der Schulranglisten sind mit Beschluss der Landesregierung vom 31. Oktober 2025, Nr. 886 geregelt. Die Landesschuldirektorin legt jährlich mit einem Rundschreiben die Termine für die organisatorischen Maßnahmen zur Einreichung der Gesuche um Eintragung und Neuberechnung der Punkte in den Landes- und Schulranglisten und zur Bildung der Ranglisten fest.

Die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten und für die Neuberechnung der Punkte in der Landesrangliste sind in der Bildungsverwaltung bis zu einer festgelegten Frist mittels E-Mail, per PEC, mit Einschreibebrief mit Rückantwort einzureichen oder persönlich abzugeben. 

Hierbei handelt es sich um eine Verfallsfrist. Wer das Ansuchen für die Ranglisten in elektronischer Form mittels E-Mail schickt, muss die Bestimmungen zur digitalen Verwaltung beachten und das

Dem Ansuchen ist die Kopie des Personalausweises beizulegen.

Nach Veröffentlichung der vorläufigen Ranglisten, mit der Möglichkeit innerhalb von 10 Kalendertagen einen Einwand zu erheben, werden die definitiven Ranglisten veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt an der elektronischen Anschlagtafel und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion.

Zeitplan für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten 2026/2027

  1. Ansuchen um Eintragung: bis 17. Dezember 2025 (= Verfallsfrist),
  2. Auflösung Vorbehalt: 30. April 2026 (= Verfallsfrist),
  3. Veröffentlichung vorläufige Ranglisten: ca. Anfang/Mitte Mai 2026 ,
  4. Einspruchsfrist: 10 Tage ab Veröffentlichung der vorläufigen Ranglisten,
  5. Veröffentlichung der definitiven Ranglisten: ca. Anfang/Mitte Juni 2026.


Rundschreiben und Formulare für die Ranglisten 2026/2027

In diesem Dokument erfahren Sie die Namen der Sachbearbeiterinnen für die Erstellung der Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2026/2027

Für die Landesranglisten

Das Rundschreiben Nr. 45/2025 für die Eintragung in die Landesranglisten 2026/2027 wurde am 17.11.2025 veröffentlicht.

Für die Schulranglisten

Das Rundschreiben Nr. 46/2025 für die Eintragung in die Schulranglisten 2026/2027 wurde am 17.11.2025 veröffentlicht.

Rechtsquellen

Weiterführende Informationen

Landesranglisten

Für unbefristete Arbeitsverträge (Stammrolle) oder befristete Arbeitsverträgen (Supplenzstellen)

Schulranglisten

Für Stellen mit befristetem Arbeitsvertrag (Supplenzstellen)

Sprachprüfung

Informationen zur Sprachprüfung

Ranglisten mit Auslaufcharakter

Für den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages (Aufnahme in die Stammrolle)

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