Direktberufung
Beauftragung von Lehrpersonen der Grund-, Mittel- und Oberschulen außerhalb der Ranglisten
Sie möchten in einer Grund-, Mittel-, Ober- oder Berufsschule in Südtirol unterrichten, haben aber nicht die erforderlichen Titel oder sind in den gewünschten Wettbewerbsklassen (Fächern) oder in den gewünschten Schulen noch nicht in den Ranglisten eingetragen?
Mit der Plattform MADlene (MAD - steht für "messa a disposizione") können alle Interessierten eine Bewerbung mit Lebenslauf eingeben und diese für die Schulen bereitstellen. Sobald die Ranglisten aufgebraucht sind, können die Schulen diese Personen kontaktieren und mit einer Direktberufung befristetet, über einen kurzen oder auch längeren Zeitraum, einstellen.
Nähere Informationen dazu finden Sie im Rundschreiben Nr. 32 vom 30.07.2024 Bewerbungsplattform für die Beauftragung von Lehrpersonen außerhalb der Ranglisten gemäß Art. 13, Beschluss Nr. 373 vom 21.05.2024.
Weitere Informationen zur Registrierung und Eingabe einer Bewerbung gibt es direkt auf der Plattform MADlene.
Wichtiger Hinweis: Für die Wettbewerbsklassen für Religionsunterricht der Grund-, Mittel- und Oberschule (S004, E004, M004) kann nicht über dieses Portal um Direktberufungen angesucht werden! Interessierte wenden sich bitte an das Amt für Schule und Katechese oder direkt an die Direktionen der Schulen.
Allfällige Fragen können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: lehrpersonal.direktberufung@provinz.bz.it
Informationen bezüglich Probezeit:
Lehrpersonen ohne gültigen Studientitel, die über Direktberufung eingestellt werden und einen Arbeitsvertrag von mehr als 3 Monaten erhalten haben, müssen eine 90-tägige Probezeit ableisten. Ausgenommen davon sind Lehrpersonen, die im selben Stellenplan der Grundschule bzw. im selben oder in einem ähnlichen Fach der Mittel- oder Oberschule bereits eine positiv bewertete Unterrichtszeit von mindestens 180 Tagen - auch an einer anderen Schule - geleistet und die vorgesehene Fortbildung besucht haben.
Aufgaben der Lehrperson:
- Vorlage eventueller bisheriger Bewertungen;
- Probezeit von 90 Tagen;
- Fortbildung von mind. 25 Stunden;
- Zusammenarbeit mit Tutor oder Tutorin.
Aufgaben der Schulführungskraft:
- Vereinbarung Ziele zur beruflichen Entwicklung;
- Besonders Ziel ist die Festlegung des Fortbildungsplans;
- Ernennung des Tutors oder der Tutorin;
- Bewertung der Lehrperson am Ende der Probezeit von 90 Tagen;
- Bewertung der Lehrperson am Ende des Schuljahres.
Ist die Bewertung am Ende der Probezeit (in schwerwiegenden Fällen kann die Bewertung auch vor Ablauf der Probezeit durchgeführt werden!) negativ, wird der Arbeitsvertrag vorzeitig aufgelöst und die Lehrperson kann im laufenden Schuljahr keinen Arbeitsvertrag mehr erhalten.
Eine positiv bewertete Unterrichtserfahrung in einem Ausmaß von einem Schuljahr (mindestens 180 Tage) gilt für künftige Aufträge im selben Stellenplan oder Fach oder in einem ähnlichen Fach, womit in diesen künftig keine Probezeit mehr abzuleisten ist.
Rechtsquelle: Art. 13 des Beschlusses Nr. 373 vom 21.05.2024