[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Verpflichtendes Kindergartenjahr


Eingeschrieben werden müssen alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2021 und dem 30. April 2022 geboren sind. Eingeschrieben werden können alle Kinder, die innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Einschreibung erfolgt, das dritte Lebensjahr vollenden. 

Eltern, die im verpflichtenden Kindergartenjahr selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, müssen innerhalb der Einschreibefrist bei der Wohnsitzgemeinde eine Eigenerklärung (Eigenerklärung italienisch) darüber abgeben, mit den Kindern Bildungstätigkeiten durchzuführen, die den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol entsprechen. Diese Eigenerklärung ist von den Erziehungsverantwortlichen ausgefüllt via Mail oder in Papierform in der Wohnsitzgemeinde abzugeben.

Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens ist die Erfüllung der Impfpflicht im Sinne des Gesetzesdekretes vom 7. Juni 2017, Nr. 73.

Die im Online-Formular enthaltenen Daten werden automatisch aus der Datenbank des Schulinformationssystems der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol abgerufen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

NEWS - ABO

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten in Ihrem Posteingang

Abonnieren